Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dienstleistungen
der
Made by Nuna
Sonja Messerschmid
Hebsack 1
79848 Bonndorf im Schwarzwald
1. GELTUNGSBEREICH
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Leistungen von Made by Nuna, Sonja Messerschmid (nachfolgend auch „Made by Nuna" genannt), die für das beauftragende Unternehmen bzw. für die beauftragende Privatperson (nachfolgend „Auftraggeber“) erbracht werden. Nachfolgend werden Made by Nuna und der Auftraggeber jeweils einzeln die „Partei“ und gemeinsam auch als „die Parteien“ bezeichnet.
- Made by Nuna richtet sich mit diesen AGB und den zu erbringenden Leistungen sowohl an Unternehmen im Sinne von § 14 BGB sowie juristische Personen, gemeinnützige Organisationen und öffentlich-rechtliche Sondervermögen als auch an Verbraucher (§ 13 BGB).
- Grundlage der Geschäftsbeziehungen zwischen Made by Nuna und dem Auftraggeber bilden neben diesen AGB das Angebot von Made by Nuna an den Auftraggeber, im Rahmen dessen sich die Parteien auf die wesentlichen Merkmale der Leistungserbringung einigen. Von den vorliegenden AGB abweichende Regelungen im Angebot oder in sonstigen „Verbindlichen Absprachen“ (Verbindliche Absprachen sind hierbei gemeinsame Vereinbarungen über die Anpassung, Ergänzung oder Änderung der Leistungserbringung der Parteien, die mindestens in Textform erfolgt - E-Mail ausreichend - und diese AGB insoweit rechtswirksam ergänzen) erhalten Geltungsvorrang vor diesen AGB.
- Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn seiner Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird.
- Sobald der Auftraggeber das Angebot von Made by Nuna annimmt (mindestens Textform – E-Mail ausreichend – erforderlich), beauftragt der Auftraggeber Made by Nuna mit der Erbringung der im Angebot oder in Verbindlichen Absprachen genannten Leistungen zu den dort sowie den in diesen AGB genannten Bedingungen.
- Sollten die Parteien nichts anderes vereinbaren, handelt es sich bei den zu erbringenden Leistungen von Made by Nuna um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Es kommt mithin ein Dienstleistungsvertrag zustande.
2. INHALT DER GESCHÄFTSBEZIEHUNG
- Der Auftraggeber beauftragt Made by Nuna mit der Leistungserbringung im Bereich der Bestickung und dem Nähen von Textilien und Accessoires (nachfolgend auch „Auftrag“).
- Die Tätigkeit von Made by Nuna umfasst insbesondere die Konzeption und Durchführung konkreter Ideen und Lösungen sowie der Umsetzung der vom Auftraggeber gewünschten Maßnahmen.
- Sollten die Parteien dies nicht ausdrücklich vereinbart haben, ist Made by Nuna nicht verpflichtet, mit ihren Leistungen einen Erfolg herbeizuführen. Made by Nuna ist lediglich verpflichtet, bei der Leistungserbringung die Sorgfalt eines ordentlich und gewissenhaft handelnden Kaufmanns zu beachten.
- Made by Nuna ist berechtigt, Leistungen, und/oder Teilleistungen in einem Auftrag durch Subunternehmen (insbesondere durch die Beauftragung von dritten Unternehmen sowie verbundenen Unternehmen von Made by Nuna) erbringen zu lassen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich (Textform ausreichend) der Leistungserbringung durch die von Made by Nuna gewählten Subunternehmen aus verständlichen und nachvollziehbaren Gründen widerspricht. Im letzteren Fall bleibt Made by Nuna zur selbstständigen Leistungserbringung verpflichtet, ist jedoch berechtigt, die Geschäftsbeziehung zum Auftraggeber außerordentlich zu kündigen.
3. LEISTUNGSINHALTE
(1) Die Leistungen von Made by Nuna umfassen die im Angebot sowie in der Preisliste bzw. in Verbindlichen Absprachen dargestellten Inhalte.
(2) Die einzelnen Leistungsgegenstände von Made by Nuna können insbesondere folgende Themenbereiche umfassen:
a) Nähen:
i. Einzigartige Baby- und Kinderkleidung als Unikat nach Kundenwunsch
ii. Verwendung sorgfältig ausgewählter Materialien (meist GOTS-zertifiziert / häufig Bio-Qualität)
iii.Veredelung der Nähstücke (Knopfleiste, Rüschen, zusätzliche Taschen…)
b) Bestickung:
i. Bestickung von Kleidungsstücken und Accessoires nach Kundenwunsch
ii.Möglichkeit zum Erwerb von Made by Nuna Textilien oder zur Verfügungstellung eigener Textilien
(3) Einzelheiten zu den Leistungspflichten von Made by Nuna können die Parteien im Angebot oder in Verbindlichen Absprachen regeln.
(4) Jede von Made by Nuna erbrachte Leistung ist gem. den entsprechenden Vereinbarungen im Angebot und in Verbindlichen Absprachen bzw. gem. der entsprechenden Preisliste zu bezahlen. Dies gilt nicht nur für die initiale Erbringung der Leistungen sondern insbesondere auch bei Nachbesserungen, Änderungswünschen etc.
(5) Die Bestickung von kundeneigenen Textilien erfolgt auf eigene Gewähr. Produktionsfehler werden selbstverständlich nach bestem Wissen und Gewissen vermieden, können aber vorkommen. Kundeneigene Textilien können in diesen Fällen nicht ersetzt werden.
4. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, Made by Nuna bei der Leistungserbringung nach besten Kräften und Möglichkeiten zu unterstützen und hat Made by Nuna alle erforderlichen Daten, Informationen, Rechte und Unterlagen rechtzeitig nach entsprechender Anfrage durch Made by Nuna, ohne Verletzung etwaiger Rechte Dritter zur Verfügung zu stellen. Hiervon umfasst sind insbesondere die Zurverfügungstellung von Vektordateien als Vorlage sowie idealerweise zusätzlich .emb-Dateien oder .dst-Dateien. Bei nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung verlängert sich eine etwaig vereinbarte Leistungsfrist, um die Dauer der Verzögerung.
- Für zeitliche oder organisatorische Verschiebungen oder Verzögerungen die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erbringt, trägt Made by Nuna keine Verantwortung. In den vorgenannten Fällen ist Made by Nuna nach eigenem Ermessen berechtigt, seine Leistungspflicht entsprechend zu verzögern.
- Der Auftraggeber hat, sofern im Angebot nicht anderweitig benannt, innerhalb von zehn Werktagen nach Erhalt des Angebots und Mustern gegenüber Made by Nuna schriftlich (Textform ausreichend) mitzuteilen, ob er dieses annimmt oder Änderungen hieran wünscht. Der Auftraggeber hat Made by Nuna schriftlich (Textform ausreichend) über Änderungswünsche zu informieren.
- Im Hinblick auf die an Made by Nuna für die Leistungserbringung zur Verfügung gestellten Logos, Marken, Designs, Unternehmenskennzeichen oder sonstige Rechte (nachfolgend „Geistiges Eigentum“ bzw. „IP“) ist der Auftraggeber ausschließlich dafür verantwortlich, die rechtliche und gesetzliche Zulässigkeit einzuhalten. Das bedeutet etwa, dass der Auftraggeber markenrechtliche Prüfungen durchführen muss oder auch sicherstellt, dass die Nutzung der Leistungen durch Made by Nuna oder die Leistungen ausgewählten Dritten, welche die IP des Auftraggebers involviert, nicht gegen die Rechte Dritter verstößt. Sollte dies der Fall sein und sollte Made by Nuna hieraus in Anspruch genommen werden, hat der Auftraggeber Made by Nuna von dieser Haftung freizustellen und, sollte der Auftraggeber die entsprechende Rechtsverfolgung nicht selbst übernehmen, Made by Nuna die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung erstatten.
5. VERGÜTUNG
- Made by Nuna erhält für die Erbringung der im Angebot, in Verbindlichen Absprachen und in den AGB beschriebenen Leistungen eine Vergütung in der im Angebot festgelegten Höhe.
- Sofern im Angebot nicht bereits ausdrücklich erwähnt, verstehen sich sämtliche der Leistungen von Made by Nuna hinsichtlich Vergütung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern und soweit diese anfällt.
- Alle Vergütungsbestandteile verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Vergütungen sind grds. 14 Tage nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung durch den Auftraggeber auf das von Made by Nuna angegebene Bankkonto zu zahlen. Sollte dies nicht erfolgen, ist Made by Nuna zur Zurückhaltung seiner Leistungen berechtigt, bis die entsprechende Zahlung seinem Konto gutgeschrieben wurde.
- Made by Nuna ist jederzeit berechtigt, Teilzahlungen für jeweils in sich abgeschlossene Teile eines Auftrags zu fordern. Insbesondere ist Made by Nuna berechtigt, 50% der vereinbarten Vergütung vorab als Anzahlung einzufordern.
- Sollte Made by Nuna zur Erbringung einmaliger Leistungen beauftragt werden, kann Made by Nuna auch 100% der vereinbarten Vergütung vorab als Anzahlung einfordern.
- In umfangreichen Aufträgen von längerer Dauer (länger als 3 Monate seit Zustandekommen des Vertrags) ist Made by Nuna berechtigt, Teilzahlungen unabhängig von der Erledigung in sich abgeschlossener Teile des Auftrags zu fordern. Voraussetzung hierfür ist, dass die jeweils abgerechneten Leistungen sich für den Auftraggeber nachvollziehbar aus der jeweiligen Rechnung ergeben.
- Sollte Made by Nuna zur Erbringung von dauerhaft zu erbringenden Leistungen beauftragt werden, so rechnet Made by Nuna monatlich, jeweils nachträglich ab.
- Reisekosten und Spesen sind gesondert zu vergüten. Es gelten die hierfür im Angebot genannten Sätze und Höhen. Reisezeiten werden mit der Hälfte der aufwandsbasierten Vergütung in der im Angebot bezeichneten Höhe abgerechnet. Haben die Parteien keine weiteren Festlegung getroffen, erfolgt die Vergütung im Übrigen nach den im Zeitpunkt der Erbringung der Leistung geltenden steuerlichen Höchstsätzen.
- Aufwendungsersatz für Auslagen, die bei Made by Nuna in Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der Geschäftsbeziehungen anfallen und nicht bereits mit der Vergütung abgegolten sind, sind vom Auftraggeber nach Vorlage der Originalbelege bzw. auch vorab durch Vorlage von entsprechenden Angeboten, Aufträgen oder Rechnungen zu erstatten.
6. LIEFERUNG & VERSAND
- Eine Lieferung der Leistungen erfolgt, sofern nicht anderweitig im Angebot oder in Verbindlichen Absprachen vereinbart, erst nach Fertigstellung sowie nach Eingang des Rechnungsbetrages.
- Eine Lieferung erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands sowie ggf. gegen Aufpreis in Österreich, der Schweiz sowie sonstigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse.
- Sollte die Zustellung der Leistungen durch Verschulden des Auftraggebers trotz zweimaligem Auslieferversuchs scheitern, ist Made by Nuna berechtigt, vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall sind Made by Nuna die bis hierhin entstandenen Aufwendungen für die Erbringung ihrer Leistungen zu erstatten.
7. NUTZUNGSRECHTE
- Made by Nuna überträgt die ihr zustehenden übertragbaren Rechte und Ansprüche an den und auf solche entwickelten Ergebnissen ihrer Leistungen (hierbei gilt, dass als „Arbeitsergebnisse ihrer Leistungen“ sämtliche Ergebnisse, Leistungen, Resultate und Inhalte gelten, die aus den Leistungen von Made by Nuna hervorgehen bzw. die die Leistungen überhaupt erst darstellen) auf den Auftraggeber, und zwar jeweils mit Wirkung zum Zeitpunkt ihres Entstehens, einschließlich der Rechte an technischen Erfindungen sowie das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht die Arbeitsergebnisse für sämtliche Zwecke zu nutzen und zu verwerten.
- Bei der vorgenannten Rechteübertragung gilt, dass grundsätzlich nur „einfache“ Nutzungsrechte und nur nach ausdrücklicher Absprache, etwa im Angebot oder in Verbindlichen Absprachen, die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Auftraggeber übertragen werden. Zur Klarstellung gilt hierbei etwa, dass kundenspezifische Logo-Stickereien nur für den konkreten Auftraggeber verwendet sowie, dass allgemeine Stickereien wie etwa die Personalisierung mit Vornamen/Spitznamen, Muster-Designs etc. als „einfache“ Nutzungsrechte übertragen werden.
- In jedem Fall bleibt Made by Nuna berechtigt, ihre Skizzen, ihr Know-how sowie ihre Entwürfe auch für andere Auftraggeber zu nutzen, sofern diese Nutzung keinen Einfluss auf die Rechteeinräumung an den Auftraggeber hat.
8. HAFTUNG
- Made by Nuna ist verpflichtet, sämtliche Aufträge mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen.
- Für alle Schäden, die dem Auftraggeber durch schuldhaftes Verhalten von Made by Nuna entstehen, haftet Made by Nuna bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbegrenzt und bei leichter Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher vertragstypischer Pflichten und begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Vorgenannte Einschränkung gilt nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie auch dann nicht, wenn eine Einschränkung der Haftung gegen zwingendes Gesetzesrecht verstoßen würde.
- Die Haftung von Made by Nuna für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden, insbesondere auch entgangenen Gewinn, wird ausgeschlossen.
- Made by Nuna haftet dem Auftraggeber oder sonstigen Dritten gegenüber ausdrücklich nicht für Schäden, die durch einen verfehlten Einsatz der im Rahmen eines Auftrags entwickelten Leistungen, Lösungen und Rechte entstehen. Ein solches Fehlverhalten kann insbesondere in einer nicht ausreichenden Umsetzung der Handlungsempfehlungen von Made by Nuna auf Seiten des Auftraggebers liegen. Für den ordnungsgemäßen Einsatz der durch Made by Nuna entwickelten oder erbrachten Leistungen ist der Auftraggeber allein verantwortlich.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
9. VERTRAULICHKEIT
- Im Rahmen der Zusammenarbeit erlangen beide Parteien Kenntnis von Geschäftsgeheimnissen der jeweils anderen Partei oder Dritten. Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die den Personen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, weder allgemein bekannt noch ohne weiteres zugänglich ist, daher von wirtschaftlichem Wert ist und die somit Gegenstand von angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen ist (vgl. § 2 GeschGehG). Ein Geschäftsgeheimnis ist weiterhin eine Information, die als Geschäftsgeheimnis gekennzeichnet ist, die durch gewerbliche Schutzrechte oder das Urheberrecht geschützt ist, die unter das Bankgeheimnis oder den Datenschutz fällt und bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht. Kein Geschäftsgeheimnis sind Informationen, die der jeweils anderen Partei vor der Offenlegung bekannt sind, die nach der Offenlegung der Öffentlichkeit ohne Mitwirkung der offengelegten Partei bekannt geworden sind, die die offengelegte Partei durch einen berechtigten Dritten erfahren hat und die die offengelegte Partei selbst entwickelt hat.
- Die empfangende Partei sowie alle, die bestimmungsgemäß mit Geschäftsgeheimnissen in Kontakt kommen, sind verpflichtet, die Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und nur zu nutzen oder Dritten und Beschäftigten offenzulegen, wenn dies im Zusammenhang mit dem Geschäftszweck erforderlich ist. Im Übrigen wird die empfangende Partei die Geschäftsgeheimnisse vor Kenntnisnahme Dritter schützen.
- Gegenstände sowie Dateien oder sonstige unkörperliche Gegenstände, auf denen sich Geschäftsgeheimnisse befinden, sind auf Verlangen der offenlegenden Partei bzw. spätestens mit Beendigung der Vertragsbeziehungen unverzüglich zu löschen oder an die offenlegende Partei herauszugeben.
10. LAUFZEIT & KÜNDIGUNG
- Die Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien richtet sich nach der Dauer bzw. der Laufzeit der hierunter durchzuführenden Aufträge bzw. alternativ nach den Vereinbarungen der Parteien im Angebot.
- Sollte im Angebot nichts Genaueres geregelt sein, endet die Geschäftsbeziehung nach Abschluss der Aufträge und vollständiger Erbringung der jeweiligen vereinbarten Leistungspflichten bzw. mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
- Während der Dauer eines konkreten Auftrags kann die Geschäftsbeziehung von jeder Partei nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Sollte Made by Nuna von diesem Kündigungsrecht Gebrauch machen, hat der Auftraggeber kein Recht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen der vorzeitigen Beendigung der Geschäftsbeziehung. Die bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung erbrachten Leistungen sind ordnungsgemäß abzurechnen und zu vergüten.
- Im Falle der außerordentlichen Kündigung durch Made by Nuna bleibt Made by Nuna berechtigt, das vereinbarte Honorar für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen (ggf. anteilig) zu verlangen. Sollte die außerordentliche Kündigung auf einem Fehlverhalten oder einer wesentlichen Vertragsverletzung des Auftraggebers beruhen, ist Made by Nuna darüber hinaus berechtigt, die Schäden und die Aufwendungen ersetzt zu verlangen, die Made by Nuna dadurch entstehen, dass Made by Nuna auf den Fortbestand der Geschäftsbeziehungen vertraute.
11. RECHT & GERICHTSSTAND
- Für den Dienstleistungsvertrag sowie für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Dienstleistungsvertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
- Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Parteien aus oder im Zusammenhang mit dem Dienstleistungsvertrag ist, vorbehaltlich der Geltung zwingender prozessualer Regelungen zum Gerichtsstand, insbesondere gegenüber Verbrauchern, der Sitz von Made by Nuna.
12. WIDERRUF FÜR VERBRAUCHER
- Sollte der Dienstleistungsvertrag zwischen Made by Nuna und einem Verbraucher zustande kommen, gilt Folgendes:
- Bei den Leistungen von Made by Nuna handelt es sich um Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Auftraggeber maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Auftraggeber zugeschnitten sind.
- Aus dem vorgenannten folgt, dass ein Widerrufsrecht für den Auftraggeber nicht besteht.
13.SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Sollten einzelne Regelungen des Dienstleistungsvertrages zwischen den Parteien oder dieser AGB unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt für unbeabsichtigte Regelungslücken.
- Alle Unterlagen, Dokumente, Daten, Datenträger, Zugänge, Passwörter etc., die Made by Nuna im Zusammenhang mit ihren Leistungen unter dem Dienstleistungsvertrag übergeben oder bereitgestellt wurden, sind von ihr auf Verlangen des Auftraggebers, spätestens aber unmittelbar mit Beendigung dieses Dienstleistungsvertrages unverzüglich an den Auftraggeber zurückzugeben bzw. zu löschen.
- Soweit nicht ausdrücklich im Dienstleistungsvertrag abweichend vorgesehen bedürfen Änderungen und Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages der Textform, auch der Verzicht auf dieses Formerfordernis.
- Die Parteien dürfen Ansprüche aus dem Dienstleistungsvertrag jeweils nur mit Zustimmung der anderen Partei abtreten. § 354a HGB bleibt unberührt.
Stand August 2025
